Herausforderungen aus dem Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach dem SEG 2024 – 2027

Herbstveranstaltung 2023

Zu Beginn der neuen Legislatur setzt sich der neu gewählte Kantonsrat mit dem Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen

nach dem SEG auseinander. Es werden die Weichen für die Jahre 2024 – 2027 gestellt.

Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartments, würdigt den Planungsbericht und dessen

Beratung. Weiter wird sie auf ihre ersten 100 Tage als Regierungsrätin des Kantons Luzern zurückblicken.

Gerne benutzen wir die Gelegenheit, anhand konkreter Beispiele aufzuzeigen, wie sich neue Angebote mit mehr Selbstbestimmung auf die Finanzen und die Personalsituation der Sozialen Einrichtungen auswirken.

Wir laden Sie herzlich zu dieser Veranstaltung ein.

 

Anmeldung: 

Wir bitten um Ihre Anmeldung bis am 31. Oktober 2023.

Zugang zum Anmeldeformular via www.braendi.ch/igthkl2023

 

Fragen?

igt@kmu-forum.ch oder Telefon 041 269 65 55

Einladung Herbstanlass 2023

Wie möchte ich wohnen? Ergebnisse und Würdigung Bedürfnisanalyse Bereich B SEG

Herbstveranstaltung 2022

Aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen, dem Leitbild für das Zusammenleben im Kanton Luzern - Leben mit Behinderungen sowie dem Umsetzungsauftrag aus der Behindertenrechtskonvention der Uno wurde die Hochschule Luzern mit der Durchführung einer Bedürfnisanalyse beauftragt. Die Resultate dieser Analyse liegen seit kurzem vor.

Gerne orientieren wir Sie im Rahmen unserer Herbstveranstaltung über die Ergebnisse der Abklärungen und nehmen eine erste Würdigung vor. Wir machen dabei auch einen Blick in den Nachbarkanton Zug, welcher bereits früher eine solche Abklärung vorgenommen hat.

Die Veranstaltung findet wie folgt statt:

Donnerstag, 20. Oktober 2022, 16.00 - ca. 19.30 Uhr

Kantonsratssaal, Regierungsgebäude, Luzern

Anmeldung über igt@kmu-forum.ch 

Einladung Herbstanlass 2022

Bedürfnisanalyse Angebotsplanung

Die IG Trägerschaften (IGT) und die Heimkonferenz des Kantons Luzern (HKL) regten eine Bedürfnisanalyse zur Angebotsplanung im Bereich B an. Zusammen mit dem Kanton Luzern und verschiedenen Betroffenenorganisationen wurde die Hochschule Luzern mit der Durchführung beauftragt. Das Projekt ist lanciert und es wird mit ersten Ergebnissen Anfangs 2022 gerechnet.

Weitere Informationen finden sich unter: www.hslu.ch/wohnen

Plenum 2019-02

Am 28. November fand im WÄSMELI die zweite Plenumssitzung im Jahr 2019 statt. Jim Wolanin gab einen Einblick in die Arbeit der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates. Es war interessant zu hören, wie die Grossprojekte, welche auch die IGT intensiv beschäftigt haben, politisch behandelt wurden.

UNO-Behindertenrechtskonvention

Recht auf Arbeit - eine Herausforderung!

Am 12. November 2019 fand die diesjährige Herbstveranstaltung statt. Sie wurde von der IGT und der HKL gemeinsam organisiert und widmete sich dem Thema: UNO-Behindertenrechtskonvention: Recht auf Arbeit - eine Herausforderung! Die Zahl der Teilnehmenden war mit rund 70 Personen wiederum erfreulich gross.

Annina Studer, Leiterin Bereich Arbeitswelt, INSOS, präsentierte die fünf wichtigsten Aussagen zum Thema Arbeit in der UN Behindertenrechtskonvention und deren Bedeutung für unsere Gesellschaft.

Benno Muff, Bereichsleiter Eingliederung, IV Luzern sprach zur Berufsbildung und Arbeit im Kanton Luzern und legte dar, was die IV unternimmt, um die Umsetzung des Leitbildes des Kantons Luzern voranzutreiben.

In der anschliessenden Diskussion unter der Leitung von Carlo Piani, Stiftung Brändi Kriens, Leiter Berufliche Integration, wurden die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung in der Praxis angesprochen. Cornelio Kauz, Kauz Informatik Medien AG, brachte die Sicht eines Unternehmensleiters ein. Claudia Schmidiger, traversa und Luzerner Psychiatrie (lups), berichtete von den Erfahrungen und Anliegen als Peer. Annina Studer und Benno Muff rundeten das Podium ab.

Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die zu diesem spannenden Anlass beitragen haben.

Plenum 2019-01

Das letzte Plenum fand am Dienstag, 11. Juni 2019, in Sursee bei der Stiftung Brändi statt.

Neben den Traktanden der Generalversammlung wurde die Vernehmlassungsfassung des Planungsberichts SEG vorgestellt. Zahlreiche Institutionen und die IGT haben über den Sommer an der Anhörung teilgenommen.

Anhörung Planungsbericht SEG - Eingabe der IGT

Schnittstelle Psychiatrie - Soziale Einrichtung

Ein rundum erfolgreicher und spannender Anlass

Den über 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden im Kantonsratssaal Luzern interessante Einblicke in die Thematik "Schnittstelle Psychiatrie - Soziale Einrichtung" aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln gewährt.

  • Sonja Prelicz zeigte die Dilemmata einer Platzierung aus Sicht der Berufsbeistandschaft auf.
  • Dr. med. Thomas Heinimann widmete sich der Frage "Austherapiert oder eben doch nicht" und präsentierte das Thema aus der Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
  • Roger Kaufmann fügte der Auslegeordnung aus der Sicht einer sozialen Einrichtung die Perspektive Sozialpädagogik hinzu.
  • Donat Knecht schliesslich erläuterte als möglichen Schlüssel zum Erfolg den Nutzen, die Voraussetzungen und das Potenzial der Interprofessionalität.

Der anschliessende Netzwerkapéro wurde für einen regen interprofessionellen Austausch genutzt.

Die Vorstände von IGT und HKL danken der Referentin und den Referenten für ihre Beiträge und allen Teilnehmenden für das Kommen.

Nachstehend finden Sie die Folien der einzelnen Vorträge:

Dilemmata bei der Platzierung aus Sicht der Berufsbeistandschaft

Austherapiert oder eben doch nicht - die Sicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie

Perspektive Sozialpädagogik aus Sicht einer Sozialen Einrichtung

Interprofessionalität - Nutzen, Voraussetzungen und Potenzial

UNO-Behindertenrechtskonvention als Auftrag!

 

Die Interessengemeinschaft der Trägerschaften privater sozialer Einrichtungen (IGT) und die Heimkonferenz des Kantons Luzern (HKL) verstehen die von der Schweiz im Jahr 2014 ratifizierte UNO-Behindertenrechtskonvention als Auftrag. Es gilt, diese Konvention in der Praxis umzusetzen, was entsprechende Auswirkungen auf die Qualität und das Leistungsangebot hat. Im Spannungsfeld der weiterhin zu knappen Finanzressourcen ist das eine grosse Herausforderung.

Im Rahmen einer gemeinsam organisierten Veranstaltung zum Thema UNO-Behindertenrechts-konvention beleuchteten die IGT und die HKL das Thema von verschiedenen Seiten, um den Mitgliedern von Stiftungsräten und Vorständen sowie Geschäftsleitungen der Sozialen Einrichtungen einen umfassenden Einblick in die Thematik zu bieten. Unter den rund 70 Teilnehmenden war auch eine erfreuliche Zahl von Kantonsrätinnen und Kantonsräte.

Medienmitteilung

IGT und HKL verlangen nachhaltige Leistungssicherung

Medienmitteilung vom 14. Oktober 2015

 

 

 

Herbstanlass 2015

Die Interessengemeinschaft der Trägerschaften privater, sozialer Einrichtungen (IGT) und die Heimkonferenz Luzern (HKL) führten am 30. Oktober 2015 eine Veranstaltung durch.

Die Veranstaltung gab einen Einblick in die praktische Arbeit zweier sozialer Einrichtungen (Kinderheim Titlisblick und die Rodtegg, Stiftung für Menschen mit körperlicher Behinderung) und bot Gelegenheit mit Mitgliedern von Vorständen und Stiftungsräten sämtlicher sozialer Einrichtungen ins Gespräch zu kommen.

Rund 70 Personen kamen der Einladung nach, darunter auch Vertreter des Kantonsrates und Behördenmitglieder.

Programm Herbstanlass

IGT und HKL verabschieden Manifest

Der Kanton Luzern ist verpflichtet, für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf die nötigen Einrichtungen und Massnahmen zur Verfügung zu stellen. Er tut dies in bewährter Zusammenarbeit über Leistungsvereinbarungen und -aufträge mit den weitgehend privatrechtlich organisierten, sozialen Einrichtungen. Vor dem Hintergrund der bereits geführten und noch folgenden Spardebatten im Parlament sind die Verantwortlichen der sozialen Einrichtungen besorgt dass 

  • eine nachhaltige Sicherstellung von existenziell notwendigen Diensten für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf gefährdet ist,

  • der Kanton Luzern damit seine verfassungs- und gesetzmässigen Pflichten zu vernachlässigen droht

  • die übergeordneten Anforderungen von Bundesgesetzen und der UNO Behinderten-Rechtskonvention in Zukunft nicht erfüllt werden,

  • in den Einzelfällen menschliches Leid für Betroffene und Angehörige droht

  • eine Verschlechterung der Betreuung zu gesellschaftlichen Problemfällen mit hohen Folgekosten führt

Wir erklären und fordern deshalb: 

1.Betreuung nachhaltig sichern: auf lange Sicht planen

2. Bedarf abdecken: Angebote rechtzeitig schaffen

3. Qualität sichern: Professionalität erhalten 

4. Führung sicherstellen und Transparenz schaffen 

 

Manifest 2015

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