Auf der Basis des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 sind alle Kanton verpflichtet, ein Behindertenkonzept zu erstellen.

 

Behindertenkonzept des Kantons Luzern

 

Die IGT hat sich im Rahmen verschiedener Anhörungen eingebracht und auch eine entsprechende Stellungnahme eingereicht.

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