Qualität ist selbstverständlich auch für die Trägerschaften ein zentrales Thema. Die IGT setzte sich für eine Klärung der Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Aufsicht und die Vereinheitlichung der Vorgaben für die Qualitätssicherung ein. Dementsprechend unterstützte sie deshalb den Erlass der Weisung zur Aufsicht, Qualitätssicherung und -entwicklung in den sozialen Einrichtungen.

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